VG Musikedition: Einigung in Bayern
In Bayern hat sich die VG Musikedition mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat Bayern geeinigt: Jährlich werden 290 000 € als pauschale Vergütung für das Notenkopieren in Kindergärten fällig. Damit soll Rechtssicherheit hergestellt werden. Durch eine repräsentative Erhebung über die hergestellten Kopien soll der Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen entfallen.
Genau diese Erhebung sollte meines Erachtens am Ende jeden Jahres genau angeschaut werden: 290 000 € für ca. 8000 Einrichtungen entsprechen einer pauschalen Abgabe von ca. 36 € pro Einrichtung. Sollte es sich aber bei der Erhebung herausstellen, daß die meisten kopierten Noten gar nicht urheberrechtlich geschützt sind, müßte eigentlich zwingend die Höhe der an die VG Musikedition gezahlten Vergütung überprüft werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Daten der Erhebung öffentlich gemacht werden und der Pauschalbetrag in einem angemessen Verhältnis zu der tatsächlichen Anzahl von Kopien urheberrechtlich geschützter Noten steht.